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Fassungsvergleich zu Errichtung einer elften Notarstelle in Wien-Innere Stadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer elften Notarstelle in Wien-Innere Stadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 03.06.1992 · idF BGBl. Nr. 273/1992 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Innere Stadt errichtet.