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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.07.1992 · idF BGBl. Nr. 398/1992 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Weiz errichtet.