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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Weiz
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 11.07.1992 · idF
BGBl. Nr. 398/1992
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Weiz errichtet.