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Fassungsvergleich zu Auslandsunterhaltsgesetz - Australien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslandsunterhaltsgesetz - Australien 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.07.1992 · idF BGBl. Nr. 399/1992 Art. 1↗RIS↗
Die Gegenseitigkeit mit Australien ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.