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Fassungsvergleich zu Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.07.1992 · idF BGBl. Nr. 426/1992 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 350/1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und Siegel sowie die Bezeichnung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in chinesischer Sprache, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.