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Fassungsvergleich zu Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer sechsten Notarstelle in Klagenfurt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.06.1993 · idF BGBl. Nr. 386/1993 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.