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Fassungsvergleich zu Emblem, Abkürzung - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem, Abkürzung - Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 31.12.1993 · idF BGBl. Nr. 942/1993 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Abkürzung des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP) in englischer, arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.