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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.01.1994 · idF BGBl. Nr. 77/1994 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet.