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Norm
Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wiener Neustadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 29.01.1994 · idF
BGBl. Nr. 77/1994
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wiener Neustadt errichtet.