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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Schwechat 1
Art. 1neu
in Kraft ab 22.07.1994 · idF BGBl. Nr. 556/1994 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Schwechat errichtet.