Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.1994 · idF BGBl. Nr. 802/1994 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
(zu Artikel 5 des Übereinkommens in Verbindung mit Artikel 2 des 2. Zusatzprotokolls)
In Abgaben-, Steuer- und Zollstrafsachen wird die Auslieferung nur bewilligt, wenn die dem Ersuchen zugrundeliegende Handlung nach dem Recht des ersuchten Staates mit gerichtlicher Strafe bedroht ist.