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Norm
Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
BGBl
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Art. 1 Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
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Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 06.05.1995 · idF
BGBl. Nr. 302/1995
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.