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Fassungsvergleich zu Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer neunten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.05.1995 · idF BGBl. Nr. 302/1995 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.