Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Kündigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Kündigung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.03.1995 · idF BGBl. Nr. 185/1995 Art. 1↗RIS↗
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse (BGBl. Nr. 402/1973) wurde gemäß seinem Art. XVII Abs. 3 seitens der Republik Ungarn mit Verbalnote 420/1995 vom 27. Jänner 1995 gekündigt und tritt mit Ablauf des 27. Jänner 1996 außer Kraft.