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Fassungsvergleich zu Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse - Kündigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse - Kündigung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.04.1995 · idF BGBl. Nr. 269/1995 Art. 1↗RIS↗
Das Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse (BGBl. Nr. 135/1955) samt Zusatzprotokoll (BGBl. Nr. 136/1955) wurde gemäß Art. 11 von Österreich mit Note vom 30. November 1994 gekündigt und tritt mit Ablauf des 9. Februar 1996 außer Kraft.