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Norm
Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 14.10.1995 · idF
BGBl. Nr. 685/1995
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.