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Fassungsvergleich zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 14.10.1995 · idF BGBl. Nr. 685/1995 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.