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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.11.1995 · idF BGBl. Nr. 738/1995 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Stockerau errichtet.