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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 08.11.1995 · idF
BGBl. Nr. 738/1995
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Stockerau errichtet.