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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte 1
Art. 1neu
in Kraft ab 13.11.1996 · idF BGBl. Nr. 620/1996 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Reutte errichtet.