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Fassungsvergleich zu Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.02.1996 · idF BGBl. Nr. 27/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
(Zu Artikel 2 des Übereinkommens)
Wird eine Auslieferung nach Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens bewilligt, so wird die Auslieferung auch wegen anderer Handlungen bewilligt, deren Bestrafung in beiden Vertragsstaaten in die Zuständigkeit der Gerichte fällt.