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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.02.1996 · idF BGBl. Nr. 52/1996 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klosterneuburg errichtet.