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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Penzing××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Penzing 1
Art. 1neu
in Kraft ab 09.02.1996 · idF BGBl. Nr. 54/1996 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.