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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Vösendorf
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Vösendorf
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Vösendorf
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Vösendorf
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 09.02.1996 · idF
BGBl. Nr. 55/1996
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Vösendorf errichtet.