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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.1997 · idF BGBl. II Nr. 318/1997 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet.