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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.11.1997 · idF
BGBl. II Nr. 318/1997
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet.