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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau 1
Art. 1neu
in Kraft ab 13.06.1997 · idF BGBl. II Nr. 153/1997 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Johann im Pongau errichtet.