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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 13.06.1997 · idF
BGBl. II Nr. 153/1997
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Johann im Pongau errichtet.