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Norm
Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
Art. 1 Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
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Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 18.06.1997 · idF
BGBl. II Nr. 158/1997
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Innere Stadt errichtet.