Rechtstracker.at
Norm
Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Art. 1 Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung einer zehnten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 14.05.1998 · idF
BGBl. II Nr. 165/1998
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.