Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Name, Abkürzung und Emblem - Internationale Organisation für Migration××

Änderungen zwischen den Fassungen

Name, Abkürzung und Emblem - Internationale Organisation für Migration 1
Art. 1neu
in Kraft ab 13.03.1998 · idF BGBl. II Nr. 77/1998 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß der Name und die Abkürzung (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem der Internationalen Organisation für Migration, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.