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Fassungsvergleich zu Fahne und Staatsembleme - Singapur××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fahne und Staatsembleme - Singapur 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.06.1998 · idF BGBl. II Nr. 210/1998 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes auf die Fahne und die Staatsembleme der Republik Singapur, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.