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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Voitsberg
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Voitsberg
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Voitsberg
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Voitsberg
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Voitsberg
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 12.09.1998 · idF
BGBl. II Nr. 316/1998
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Voitsberg errichtet.