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Fassungsvergleich zu Wappen, Fahne und Siegel - Moldau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wappen, Fahne und Siegel - Moldau 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.05.1998 · idF BGBl. II Nr. 142/1998 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes auf das Wappen, die Fahne und das Siegel der Republik Moldova Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.