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Norm
Errichtung einer siebenten Notarstelle in Klagenfurt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer siebenten Notarstelle in Klagenfurt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer siebenten Notarstelle in Klagenfurt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer siebenten Notarstelle in Klagenfurt
Art. 1 Errichtung einer siebenten Notarstelle in Klagenfurt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 20.08.1998 · idF
BGBl. II Nr. 275/1998
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.