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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Spittal an der Drau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Spittal an der Drau 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.08.1998 · idF BGBl. II Nr. 276/1998 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Spittal an der Drau errichtet.