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Norm
Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt
Art. 1 Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 27.02.1999 · idF
BGBl. II Nr. 66/1999
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Innere Stadt errichtet.