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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.02.1999 · idF BGBl. II Nr. 66/1999 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Innere Stadt errichtet.