Rechtstracker.at
Norm
Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Fassungen
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
BGBl
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Judikatur
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Art. 1 Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
Fassungsvergleich zu
Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 15.01.1999 · idF
BGBl. II Nr. 16/1999
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 drei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.