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Fassungsvergleich zu Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.01.1999 · idF BGBl. II Nr. 16/1999 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 drei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.