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Norm
Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
BGBl
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
Art. 1 Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 11.08.1999 · idF
BGBl. II Nr. 270/1999
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Ottakring errichtet.