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Fassungsvergleich zu Emblem, Bezeichnung und Abkkürzung - International Mobile Satellite Organization××

Änderungen zwischen den Fassungen

Emblem, Bezeichnung und Abkkürzung - International Mobile Satellite Organization 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.04.1999 · idF BGBl. II Nr. 132/1999 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass die neue Bezeichnung, die neue Abkürzung der Bezeichnung und das neue Emblem der International Mobile Satellite Organization, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Mit Wirksamwerden dieser Kundmachung tritt die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. Februar 1982, BGBl. Nr. 129, betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT) außer Kraft.
Schlagworte
BGBl. Nr. 260/1970, BGBl. Nr. 129/1982