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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.05.1999 · idF BGBl. II Nr. 154/1999 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Scheibbs errichtet.