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Fassungsvergleich zu Europäische Zahlungsunion××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Zahlungsunion 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.03.1957 · idF BGBl. Nr. 224/1957 Art. 1↗RIS↗
TEIL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
EUROPÄISCHE ZAHLUNGSUNION
Die Vertragsparteien gründen hiemit untereinander eine Europäische Zahlungsunion (im folgenden „Union“ genannt), die ihre Tätigkeit im Rahmen der Organisation ausübt.