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Fassungsvergleich zu Bürgschaftsabkommen 3. Industriekredit-Projekt (IBRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bürgschaftsabkommen 3. Industriekredit-Projekt (IBRD) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.09.1962 · idF BGBl. Nr. 271/1962 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL I.
Abschnitt 1.01. Die Vertragspartner dieses Bürgschaftsabkommens unterwerfen sich den Regelungen der “Allgemeinen Darlehensbestimmungen Nr. 4” der Weltbank vom 15. Februar 1961 mit den in Anlage 2 zum Darlehensvertrag festgelegten Abänderungen, wobei diesen Darlehensbestimmungen die gleiche Kraft und Wirkung zukommt, wie wenn sie vollinhaltlich in dieses Abkommen aufgenommen wären. Die so abgeänderten Allgemeinen Darlehensbestimmungen Nr. 4 sind im folgenden als “Allgemeine Darlehensbestimmungen” bezeichnet.