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Fassungsvergleich zu Zollbehandlung von Paletten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollbehandlung von Paletten 1
Art. 1neu
in Kraft ab 15.07.1967 · idF BGBl. Nr. 233/1967 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Europäische Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964), ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten:              Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Rumänien                            15. Mai 1964
Jugoslawien                          19. Juni 1964
Bundesrepublik Deutschland          29. September 1964
Norwegen                            27. Oktober 1964
Finnland                            19. August 1966
Italien                              5. Jänner 1967
Die Beitrittsurkunde Rumäniens enthält folgenden Vorbehalt:
„Die Rumänische Volksrepublik betrachtet sich bezüglich der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mittels obligatorischen Schiedsspruches über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens auf Verlangen einer der am Streitfall beteiligten Vertragsparteien durch die Bestimmungen des Artikels 11, Absatz 2 und 3 nicht als gebunden.''