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Fassungsvergleich zu Zollbehandlung von Paletten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollbehandlung von Paletten 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.07.1970 · idF BGBl. Nr. 217/1970 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 233/1967), beigetreten:
Datum der Hinterlegung
Staaten:                              der Beitrittsurkunde:
Portugal                                    15. Jänner 1968
Polen                                        4. September 1969
Australien                                    1. Oktober 1969
Anläßlich des Beitrittes erklärte Polen folgenden Vorbehalt:
„Die Polnische Volksrepublik betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2 und 3 des Abkommens nicht als gebunden.''