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Norm
Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)
Fassungen
Art. 1 Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)
BGBl
Art. 1 Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)
Judikatur
Art. 1 Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 04.12.1974 · idF
BGBl. Nr. 63/1975
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten hatten.