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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.10.1976 · idF BGBl. Nr. 581/1976 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Der Bundeskanzler der Republik Österreich gewährt der Regierung von Malaysia ein Darlehen in der Höhe von öS 18,5 Millionen für die Bezahlung der von österreichischen Firmen an die Regierung von Malaysia erbrachten Dienstleistungen.