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Fassungsvergleich zu Zollbehandlung von Paletten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollbehandlung von Paletten 1
Art. 1neu
in Kraft ab 28.09.1977 · idF BGBl. Nr. 486/1977 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben die Türkei am 10. Oktober 1974 und die Deutsche Demokratische Republik am 15. März 1977 ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 231/1973), hinterlegt.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde hat die Deutsche Demokratische Republik den im Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalt erklärt.