Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1aufgehoben
Abweichend von den Bestimmungen der Regel 1 Abs. 1 der Anlage F zum Präferenzzollgesetz wird festgelegt, daß der Wortlaut der am Vordruck APR angebrachten Bemerkungen auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer oder französischer Sprache entsprechen kann.