Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.06.1988 · idF BGBl. Nr. 188/1988 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Deutsche Demokratische Republik zahlt an die Republik Österreich den Betrag von 136 400 000 (Einhundertsechsunddreißig Millionen Vierhunderttausend) österreichische Schilling zur Abgeltung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, die der Republik Österreich, österreichischen Staatsbürgern oder österreichischen juristischen Personen dadurch erwachsen sind, daß ihr Vermögen durch Übernahme in staatliche Verwaltung oder durch sonstige staatliche Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik in deren ausschließliche Verfügungsgewalt gelangt ist.