Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zollabkommen über Behälter (1956)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über Behälter (1956) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 11.05.1994 · idF BGBl. Nr. 353/1994 Art. 1↗RIS↗
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 178/1975) gebunden zu erachten:
Antigua und Barbuda                      am 25. Oktober 1988
Salomonen                                am 3. September 1981
Slowakei                                  mit Wirksamkeit vom
1. Jänner 1993
Slowenien                                mit Wirksamkeit vom
25. Juni 1991
Tschechische Republik                    mit Wirksamkeit vom
1. Jänner 1993
Die Slowakei und die Tschechische Republik haben den von der
ehemaligen Tschechoslowakei abgegebenen Vorbehalt *1) erneuert.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 101/1964