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Fassungsvergleich zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993××

Änderungen zwischen den Fassungen

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1993 1
Art. 1neu
in Kraft ab 25.03.1995 · idF BGBl. Nr. 211/1995 Art. 1↗RIS↗
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1993 wird die Genehmigung erteilt.