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Norm
Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung
Fassungen
Art. 1 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung
BGBl
Art. 1 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung
Judikatur
Art. 1 Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung
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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung
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Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung - Aufhebung
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF
BGBl. Nr. 214/1996
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Rumäniens sind übereingekommen, die in Artikel 2 genannten Abkommen aufzuheben.