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Fassungsvergleich zu Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.07.1996 · idF BGBl. Nr. 309/1996 Art. 1↗RIS↗
Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl. Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.