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Fassungsvergleich zu Beschluss des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (94/728/EG, Euratom)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beschluss des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (94/728/EG, Euratom) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.1996 · idF BGBl. Nr. 367/1996 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Den Gemeinschaften werden zur Finanzierung ihres Haushalts, nach Maßgabe der folgenden Artikel Eigenmittel zugewiesen. Der Haushalt der Gemeinschaften wird, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus Eigenmitteln der Gemeinschaften finanziert.