Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.12.1996 · idF BGBl. Nr. 734/1996 Art. 1↗RIS↗
Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.