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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.08.1960 · idF BGBl. Nr. 215/1960 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Argentinische Staatsangehörige sowie deren Ehegattinnen und minderjährige Kinder, die einen gültigen argentinischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.